Für das Studium sind Studiengebühren sowie und ein Semesterbeitrag zu zahlen.
Studiengebühren
Für den Masterstudiengang "Informationstechnologie und Recht" (LL.M.)sind für die Regelstudienzeit von zwei Semestern (Vollzeitstudium) einschließlich aller Prüfungen Gebühren in Höhe von 4.950 € zu entrichten, diese setzen sich zusammen aus 2.225 € Studienganggebühr je Semester sowie einer Zulassungsgebühr von 500 €. Soweit das Studium nicht innerhalb von zwei Semestern absolviert wird, fallen für das dritte und jedes weitere Semester Studiengebühren in Höhe von 600 € an. Studierende, die alle Studienleistungen bis auf die Masterarbeit erbracht haben und zur Masterarbeit zugelassen sind, können von dieser Gebühr sowie von der Immatrikulationspflicht bereit werden.
Semesterbeitrag
Zusätzlich ist an die Universität des Saarlandes pro Semester ein Semesterbeitrag zu entrichten (für Studierende dieses LL.M.-Studiengangs 246 € für das Wintersemester 2023/2024). Mit der Zahlung dieser Gebühr erhalten die Studierenden einen Ausweis ("UdS-Card"). Die Universität des Saarlandes erhebt grundsätzlich auch einen Verwaltungskostenbeitrag von 50 € je Semester. Die Studierenden von kostenpflichtigen Aufbaustudiengängen – und damit auch dieses LL.M.-Studiengangs – sind von der Zahlung des Verwaltungskostenbeitrag jedoch befreit.
Zusammensetzung der Beiträge
Beitrag zum Studierendenwerk Saarland | 98,70 € |
Beitrag zur Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung | 1,30 € |
allgemeiner Studierendenschaftsbeitrag | 13,00 € |
Verwaltungskostenbeitrag | 50,00 € |
Semesterticket | 133,00 € |
Summe | 296,00 € |
Weitere Informationen zu den Gebühren der Uni Saarland
Finanzierungshilfen
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) vergibt einen sogenannten Bildungskredit. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Auch einige Banken bieten sogenannte Bildungskredite, Studentenkredite oder auch Studiendarlehen an. Informieren Sie sich über mögliche Unterstützung bitte persönlich bei Ihrer Bank.