An wen richtet sich der LL.M "Informationstechnologie und Recht"?
Der Studiengang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen aller Fachrichtungen: Absolventinnen und Absolventen der Rechtswissenschaften und anderer "nicht-technischer" Studiengänge werden in die technischen Grundlagen eingeführt. Absolventinnen und Absolventen "nicht-juristischer" Studiengänge erhalten eine Ausbildung in Grundlagen des Rechts. Darüber hinaus können einzelne Veranstaltungen zur beruflichen Fortbildung für die (Fach-)Anwaltschaft, Unternehmensjuristinnen und -juristen sowie Rechtsreferendarinnen und -referendare genutzt werden.
Wie und bis wann muss ich mich für den LL.M. "Informationstechnologie und Recht" bewerben?
Der Studiengang beginnt jeweils zum Wintersemester. Die Bewerbung erfolgt über die Website des Instituts für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes. Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2024-2025 ist der 30.09.2024.
Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen?
Voraussetzung für den Zugang zum LL.M.-Studium ist ein erfolgreich abgeschlossenes Erstes oder Zweites Juristisches Staatsexamen oder ein anderes Hochschulstudium mit einem Studienumfang von mindestens 240 Leistungspunkten (Credit Points – CP) nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Bewerberinnen und Bewerber, die ein Hochschulstudium mit 210 CP gemäß ECTS absolviert haben, können unter der Auflage zugelassen werden, die fehlenden 30 CP im Rahmen ihres Studiums zeitnah nachzuholen.
Wie melde ich meine Masterarbeit an?
Der/die Studierende nimmt Kontakt mit seinem Mentor auf und bespricht mit ihm mögliche Themen und die Auswahl des Betreuers. Anschließend kann ein Antrag auf Zulassung der Masterarbeit an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gestellt werden, wobei Themenwünsche und ein zu bestellender Betreuer angegeben werden sollen. Dem Antrag ist eine Bescheinigung über die Einschreibung an der Universität des Saarlandes und über die Begleichung aller Entgelte beizufügen. Eine Zulassung kann grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn mindestens 20 ECTS aufgrund der erfolgreichen Absolvierung von Studien- und Prüfungsleistungen erworben wurden.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet über die Zulassung zur Masterarbeit. Anschließend werden dem/der Studierenden das Thema sowie der Betreuer und der Ausgabe- und Abgabezeitpunkt schriftlich bekannt gegeben. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Bearbeitungszeit von 13 Wochen.
Fallen für das LL.M.-Studium Gebühren an?
Ja, der Studiengang LL.M. "Informationstechnologie und Recht" ist ein kostenpflichtiger Studiengang. Für die Regelstudienzeit von zwei Semestern (Vollzeitstudium) sind Gebühren in Höhe von 4.950,- € zu entrichten, diese setzen sich zusammen aus 2.225 € Studienganggebühr je Semester sowie einer Zulassungsgebühr von 500 € bei Ersteinschreibung. Bei einem Teilzeitstudium sind ab dem dritten Semester Studiengebühren in Höhe je 600 € pro Semester zu entrichten (siehe im Einzelnen die Gebührenordnung).
Neben den Gebühren für den LL.M.-Studiengang ist der Semesterbeitrag an das Studierendensekretariat zu entrichten.
Weitere Informationen zu den Gebühren
Gibt es eine maximale Grenze für den Workload (ECTS), der pro Semester anfallen darf?
Es muss gewährleistet sein, dass der Studiengang laut Studienordnung mit maximal 33 ECTS pro Semester studierbar ist. Dies ist beim LL.M. „Informationstechnologie und Recht“ der Fall.
Einzelne Studierende können bei ihrer Studiengangsplanung nach Bedarf aber darüber hinausgehen.
Wie viele Seminare muss/kann ich absolvieren?
§ 8 Abs. 2 StudPrO sieht vor, dass innerhalb eines der gewählten Wahlpflichtmodule ein Seminar zu absolvieren ist. Es muss somit mindestens ein Seminar abgeleistet werden.
Das Verhältnis zwischen Präsenzzeiten und Hausarbeitszeiten soll ausgewogen sein. Daher können insgesamt maximal drei Seminare absolviert werden.
Muss ich zu den Lehrveranstaltungen anwesend sein?
Seit dem Studienjahr 2020/2021 ist das Studien ganz überwiegend als Online-Studium absolvierbar. Die Lehrveranstaltungen sind primär auf die Wissensvermittlung an - online oder persönlich - Anwesende ausgerichtet.
- Eine Anwesenheitspflicht (online oder persönlich) besteht in der Regel bei Seminaren und Kolloquien; bei Vorlesungen gibt es eine solche grundsätzlich nicht.
- In der Ringvorlesung "Perspektiven der Informatik", die Teil der "Einführung in die Informatik" ist, ist die Anwesenheit (online oder persönlich) zu einigen Terminen jedoch erforderlich.
Die Termine der Lehrveranstaltungen werden nach Möglichkeit so gelegt, dass nur wenige Anwesenheitstage erforderlich sind (zu einem großen Teil in der zweiten Wochenhälfte; dies kann aber insbesondere im Wahlpflichtbereich nicht für alle Veranstaltungen gewährleistet werden).
In der Regel werden zu den Vorlesungen Materialien wie z.B. Vorlesungsfolien bereitgestellt und Lehrbücher empfohlen, so dass ggf. versäumte Termine zu Hause nachbereitet werden können.
Ist die Vorlesung "Technische Grundlagen des Internets" identisch mit der gleichnamigen Veranstaltung des Schwerpunktbereichs 9?
Nein. Die Vorlesung im Schwerpunktbereich 9 umfasst 1 Semesterwochenstunde. Im Masterstudium umfasst sie 2 Semesterwochenstunden. Die Veranstaltung ist also im Rahmen des Masterstudiums in jedem Fall als Pflichtfach für Juristen zu absolvieren. Für Masterstudierende handelt es sich um eine wöchentliche Vorlesung während des gesamten Semesters. Für Schwerpunktbereichstudierende endet die Vorlesung nach dem halben Semester.